Helikopterflug.ch bietet in Zusammenarbeit mit einem Naturbestattungs-Firma spezielle Flüge für Luftbestattungen an. Die Zusammenarbeit mit dem Naturbestatter gewährleistet eine vollumfängliche Betreuung der Angehörigen. Das liberale Schweizer Gesetz ermöglicht dies, im Gegensatz zu vielen ausländischen Nationen, wo solche Bestattungsformen nicht erlaubt sind. Mit einer Willenserklärung kann die Urne aus anderen Ländern zur Bestattung angefordert werden. Nach der persönlichen Trauerzeit wird die Urne des Verstorbenen übergeben: